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Thema der Unterrichtsstunde: Menschenwürde - Menschenrechte

Zurück zur Übersicht / Weiter zu den Menschnpflichten

Am Anfang können Infos und Diskussionen über Würde und allgemeine Menschenrechte stehen.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland steht in  Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Was versteht man unter dem Begriff Würde?
Unter Würde versteht man heute die Gleichheit aller Menschen, egal welcher Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter usw.
Was bedeutet unantastbar?
Wenn etwas unantastbar ist, dann ist es nicht anfechtbar und nicht verletzbar.


Eine Möglichkeit zum Einstieg in das Thema ist auch der folgende Text, der zur Diskussion anregen soll:

Chancen für alle
„Ihr alle wollt in einer friedlichen Welt leben, die Euch ernst nimmt, die Euch Chancen gibt, die Eure ganz persönlichen und unterschiedlichen Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt und Euch dabei hilft, sie zu verwirklichen – sei das nun im Beruf oder in anderen Lebensbereichen. Die meisten anderen Menschen wollen das, auch wenn sie anders denken oder anders sind als Ihr. Das geht aber nur, wenn wir alle unsere Gesellschaft entsprechend gestalten. Rücksichtslosigkeit, Gewalt gegen Fremde oder Andersdenkende, aber auch gleichgültiges oder ängstliches Wegsehen bei solchen Gemeinheiten – das sind die Feinde der Menschenwürde, des Respekts, der Hilfe, die doch jeder von uns will. Zivilcourage und engagiertes Eintreten für eine anständige Art, friedlich miteinander zu leben – das bringt Chancen für alle.“
(Die Bundesjustizministerin, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, bei einer Konferenz zum Bündnis für Demokratie und Toleranz am 29. April 1999 in Berlin)

Text als pdf zum Ausdrucken

Aus den Gedanken über die Menschenwürde, entwickelten sich die Menschenrechte.
Außer in religiösen Schriften gibt es seit der Zeit der Aufklärung im 15. / 16. Jahrhundert weltliche Versuche, Menschenrechte zu formulieren und durchzusetzen, z.B  in der Französischen Revolution, der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und in vielen Verfassungen.

Eine internationale Gültigkeit bekamen die Menschenrechte 1948 durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“.
In den insgesamt 30 Artikeln geht es vor allem um die Würde jedes einzelnen Menschen und um seine Rechte.


Mögliche Aufgaben:

Notiere Fragen zu Artikeln, die du nicht ganz verstehst.
Findest du Punkte, wo du meinst, dass sie bei uns in Deutschland nicht oder nicht vollständig verwirklicht sind?
Wo sind Verbesserungen in Deutschland notwendig?
Was steht in den Artikeln zum Thema: Gewalt?

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 11
1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 17
1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen, Eigentum innezuhaben.
2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Alle Artikel unter www.amnesty.de

Die Artikelauswahl als pdf

Obwohl die Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in vielen Artikeln darauf hinweisen, dass jeder einzelne Mensch vor Gewalt geschützt ist, kommt es doch sehr häufig zu Gewalttaten.
Beispiele sammeln!


Die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte von 1948 kennen viele.
Aber dass es auch die  “Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten” gibt, wissen viele nicht.
Es lohnt sich aber, sie kennenzulernen und vor allem auch in der Schule zu behandeln.

Hier geht es zu den Menschenpflichten

 

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